Zuschläge im Onlineshop ausweisen: Pfand, Mindermengenzuschlag, Gebühren

Pfand, Mindermengenzuschlag und kostenpflichtige Zusatzleistungen werden im Onlineshop unterschiedlich behandelt. Den Pfandbetrag müssen Sie nach § 7 PAngV neben dem Gesamtpreis angeben und dürfen ihn nicht einrechnen. Eine Bearbeitungspauschale unter einem Mindestbestellwert gehört nach dem BGH-Urteil vom 3. Juni 2026 nicht in den Gesamtpreis, wenn sie klar angegeben ist und praktisch vermeidbar bleibt. Zusatzleistungen wie eine Geschenkverpackung brauchen eine ausdrückliche Zustimmung ohne vorangekreuztes Kästchen. Und Entgelte für SEPA-Zahlungen sowie für viele Kartenzahlungen von Verbrauchern sind unwirksam.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er fasst die genannten Vorschriften und Urteile zusammen; für Ihren Shop klären Sie Einzelheiten mit Ihrer Rechtsberatung. Stand: 16. September 2026.

Welcher Zuschlag folgt welcher Regel?

BetragRechtsgrundlageWas verlangt wird
Pfand§ 7 PAngVHöhe neben dem Gesamtpreis angeben, nicht einrechnen, beim Grundpreis nicht berücksichtigen
Mindermengenzuschlag, Bearbeitungspauschale unter Mindestbestellwert§ 3, § 2 Nr. 3 PAngV; BGH I ZR 49/24Klar angeben; nicht in den Gesamtpreis, solange der Mindestbestellwert nicht so hoch ist, dass der Zuschlag praktisch unvermeidbar wird
Versand- und sonstige Kosten§ 6 PAngVAngeben, ob sie anfallen, und ihre Höhe, soweit vorab berechenbar
Freiwillige Zusatzleistung (Geschenkverpackung, Expressbearbeitung)§ 312a Abs. 3 BGBAusdrücklich vereinbaren; online nicht durch Voreinstellung
Entgelt für Zahlungsmittel§ 270a BGBFür SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung und viele Verbraucher-Kartenzahlungen unwirksam

Muss Pfand gesondert ausgewiesen werden?

Ja. § 7 PAngV lautet: Wer neben dem Gesamtpreis eine rückerstattbare Sicherheit fordert, insbesondere einen Pfandbetrag, „hat deren Höhe neben dem Gesamtpreis anzugeben und nicht in diesen einzubeziehen“. Beim Grundpreis, also etwa dem Preis pro Liter, bleibt das Pfand außerdem unberücksichtigt. Für den Shop heißt das: Der Artikelpreis steht ohne Pfand da, der Pfandbetrag daneben, und im Warenkorb erscheint das Pfand am klarsten als eigene Position. Die aktuellen Pfandsätze und die Einrichtung stehen im Leitfaden Pfand in Shopify berechnen.

Darf ein Mindermengenzuschlag außerhalb des Gesamtpreises stehen?

Ja, unter zwei Bedingungen. Der Bundesgerichtshof hat am 3. Juni 2026 entschieden (I ZR 49/24, „Bearbeitungspauschale II“), dass eine Bearbeitungspauschale, die nur entfällt, wenn der Gesamtbestellwert einen Mindestbetrag übersteigt, nicht in den Gesamtpreis nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Nr. 3 PAngV einzurechnen ist, sofern sie klar angegeben ist und der Mindestbetrag nicht so hoch liegt, dass die Zahlung praktisch unvermeidbar wird. Vorausgegangen war das Urteil des EuGH vom 26. März 2026 (C-62/25).

„Klar angegeben“ bedeutet auch: nicht versteckt. Das OLG Hamm hat schon 2012 (I-4 U 69/12) beanstandet, dass ein Shop den Mindermengenzuschlag nur im Versandkostenhinweis erwähnte, wo ihn Kundinnen und Kunden ohne Interesse an Versanddetails übersehen. Kanzleien empfehlen deshalb einen Hinweis an jedem Preis, etwa „zzgl. Versandkosten + ggf. Mindermengenzuschlag“, und eine eigene Erklärung von Betrag und Schwelle auf der Versandseite. Die Einrichtung in Shopify beschreibt der Leitfaden Mindermengenzuschlag in Shopify berechnen.

Was gilt für Service- und Zusatzgebühren?

Für eine Zahlung, die über das Entgelt für die Hauptleistung hinausgeht, verlangt § 312a Abs. 3 BGB eine ausdrückliche Vereinbarung. Im elektronischen Geschäftsverkehr wird sie nur Vertragsbestandteil, „wenn der Unternehmer die Vereinbarung nicht durch eine Voreinstellung herbeiführt“. Ein Häkchen bei „Geschenkverpackung für 3 Euro“, das schon gesetzt ist, reicht also nicht. Die Kundschaft muss die Zusatzleistung selbst wählen.

Eine Pflichtgebühr, die jede Bestellung zahlt, ist dagegen Teil des Preises und fällt unter die Preisangaben: Sie muss vorab erkennbar sein, und Versand- und sonstige Kosten sind nach § 6 PAngV samt Höhe anzugeben, soweit sie sich vorab berechnen lassen.

Darf ich eine Gebühr für eine Zahlungsart verlangen?

Meist nicht. Nach § 270a BGB ist eine Vereinbarung über ein Entgelt für eine SEPA-Basislastschrift, SEPA-Firmenlastschrift, SEPA-Überweisung oder eine Zahlungskarte unwirksam; für Zahlungskarten gilt das bei Zahlungen von Verbrauchern, soweit Kapitel II der EU-Verordnung 2015/751 über Interbankenentgelte anwendbar ist. FlexiFees bietet ohnehin keine Bedingungen nach Zahlungsart oder Versandart.

Wie setze ich das in Shopify um?

Shopify selbst hat keine Einstellung für solche Beträge (die Wege vergleicht unser Artikel Gebühr zur Shopify-Bestellung hinzufügen). In FlexiFees ist jeder Zuschlag eine eigene Gebühr, die als eigene Position mit Ihrem Titel im Warenkorb erscheint. Die App ist auf Englisch, deshalb stehen die Bezeichnungen so, wie Sie sie in FlexiFees sehen:

ZuschlagEinstellung in FlexiFees
PfandPer product fee, Fixed mit dem Pfandbetrag je Artikel, Bedingung Product tags (zum Beispiel ein Tag je Pfandsatz)
MindermengenzuschlagCart fee, Fixed, Bedingung Cart subtotal is less than or equal to Ihr Mindestbestellwert
Geschenkverpackung auf WunschPer product fee, Bedingung Line item property (per product), die Ihr Theme erst setzt, wenn die Kundschaft das Häkchen selbst setzt
Expressbearbeitung auf WunschCart fee, Bedingung Cart attribute (from theme/apps), ebenfalls nur nach aktiver Auswahl

Die Vorlage Small order surcharge unter Start from a compliance template (optional) legt den Mindermengenzuschlag mit 5,00 bei einer Zwischensumme bis 50 an. Passen Sie beides an Ihre Kalkulation an und achten Sie beim Schwellenwert auf die Bedingung aus dem BGH-Urteil: Die Kundschaft muss den Zuschlag realistisch vermeiden können. FlexiFees fügt die Gebühr im Warenkorb hinzu; die Hinweise an den Produktpreisen und auf der Versandseite pflegen Sie weiterhin selbst im Theme.

Quellen